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Gebührenordnung als PDF herunterladen.
(Stand 1.04.2009)
Auf Boote, Bootsplätze und Spinde besteht kein Anspruch. Vergabe durch den Vorstand nach Verfügbarkeit und sportlicher Aktivität des Mitglieds.
Sämtliche Gebühren werden zum Zeitpunkt des Entstehens bzw. jährlich zum 1.1. fällig.
Austritt ist nur zum Jahresende möglich, wobei die schriftliche Kündigung spätestens am 30.11. beim Vorstand eingegangen sein muß.